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Übergabebedingungen 1. Der Kunde übergibt der “SECONBELLA” für die Frist von 8 Wochen Kleidungsstücke zum Weiterverkauf. Der Kunde erklärt, dass die vereinbarten Preise seinem Wunsch entsprechen. Er erklärt ferner, daß die übergebenen Kleidungsstücke sein frei verfügbares Eigentum sind und keine Rechte dritter Personen darauf lasten. 2. Der Kunde ermächtigt “seconbella” zu einer Preisreduzierung bis zu 30%, wenn nach ca. 3 Wochen eine schwerverkäufliche Ware noch nicht abgesetzt werden konnte. Die “SECONBELLA” erhält vom Kunden für den erfolgreichen Weiter- verkauf eine Provision in Höhe von 60% des erzielten Verkaufpreises. Die Verrechnung erfolgt nach Ablauf der oben genannten 8 Wochenfrist. 3. Eine Haftung wegen Diebstahl, Sturm, Hagel, Einbruch oder zufälligem Untergang erfolgt nicht. Nach Ablauf der Verkaufsfrist ist der Kunde verpflichtet, seine nicht verkauften Kleidungsstücke abzuholen. Eine Benachrichtigung hierzu erfolgt durch die “SECONBELLA” nicht. 4. Sollte der Kunde seine nicht verkauften Kleidungsstücke nach Ablauf der Verkaufsfrist nicht abgeholt haben, ist die “SECONBELLA” berechtigt, diese Kleidungsstücke nach einer zusätzlichen Frist von 2 Wochen wohltätigen Zwecken zukommen zulassen; es erlischt also jeglicher Anspruch auf Herausgabe der Kleidungsstücke oder eine geldwerte Entschädigung. 5. Ein Exemplar der Übergabebedingungen ist in den Geschäftsräumen der “SECONBELLA” ausgelegt und wird auf Wunsch ausgehändigt. 6. Gerichtsstand ist Berlin - Charlottenburg SECONBELLA |
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